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Inklusion als Menschenrecht
Im „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen“ wurde 2009 die völkerrechtliche Grundlage für Inklusion in der Gesellschaft gelegt. Zu den ersten Unterzeichnern dieses Vertrages gehörte auch Deutschland.
In Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention wird ganz speziell das Recht auf „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ festgehalten. Wörtlich steht hier, dass die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen,
„a. um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern;
b. um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern;
c. um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;
d. um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich;
e. um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben.“
Wir als Tennisverband wollen dazu beitragen.
Neben der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es weitere Gesetze, die die rechtliche Grundlage von Inklusion betreffen, etwa das so genannte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder das Bundeteilhabegesetz.
Weiterführende Links:
● Amtliche deutsche Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
● Aktionsplan „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ der deutschen Bundesregierung
● Mehr Hintergrundwissen zum Thema Inklusion, erklärt von der Aktion Mensch
● Aktionen und Positionen des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Thema Inklusion